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FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Wie lang ist die Probezeit?
Die Probezeit beträgt ein halbes Jahr. Über das Bestehen entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit der Lehrerkonferenz. (§ 7 BFSO HeilB)

2. Lässt sich an der Berufsfachschule ein Mittlerer Bildungsabschluss erlangen?
Es ist möglich, an unserer Berufsfachschule den Mittleren Bildungsabschluss zu erlangen. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:

  • Abschlusszeugnis der Berufsfachschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 und
  • abgeschlossene Berufsausbildung und
  • Nachweis ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts.

Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsfachschule.

Der Abschluss ist in Verbindung mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Urkunde) im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.

3. Was kostet die Ausbildung?
Die Ausbildung an unserer Schule ist schulgeldfrei!

Nebenkosten entstehen z. B. durch die Anschaffung von vereinzelten Lehrbüchern,  Fahrtkosten, Verpflegung und die Durchführung einer Hepatitis-B Schutzimpfung.
Aufgrund der Impfempfehlung der ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut ist die Durchführung einer Hepatitis-B Schutzimpfung auch vor Aufnahme an unserer Schule verbindlich.
Nebenkosten werden nicht von der Schule übernommen.

Ein Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft besteht nicht.

Berufskleidung wird ggf. von der Schule gestellt. Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Berufskleidung besteht jedoch nicht.