Voraussetzungen
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Masseur und med. Bademeister“ ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller
- die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) in der jeweils gültigen Fassung.
Sehr wünschenswert – aber keine gesetzliche Vorschrift – ist ein Schnupper-/Praktikum oder ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), um sich im Vorhinein über Berufsbild, Arbeitsbedingungen, Anforderungen etc. informieren zu können.
Ausbildungsdauer
- 2 Jahre
Ausbildungsbeginn
- 19. Oktober 2026
Bewerbungszeitraum
- ganzjährig
Bewerbungsanschrift:
Berufsfachschule für Masseure und medizinische Bademeister
Werner-von-Siemens-Str. 43
91052 Erlangen
massageschule@uk-erlangen.de
Info-Film
MasseurIn und medizinische(r) BademeisterIn am BSZG Erlangen
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