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Termine

Zeitrahmen, Aufnahme, Impfungen

Der nächste Ausbildungsbeginn ist der 24. Oktober 2022.

Der Bewerbungszeitraum ist ganzjährig.

Die Entscheidung über die Aufnahme des Bewerbers in den Lehrgang trifft der/die Schulleiter/-in.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.
Die Entscheidung zur Aufnahme bzw. Nichtaufnahme in den Lehrgang wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf weitere Auskünfte besteht nicht.

Im Falle einer Aufnahme in den Lehrgang ist vor dem 1. Ausbildungstag eine Bescheinigung über die Durchführung einer Hepatitis-B Schutzimpfung vorzulegen.
Aufgrund der Impfempfehlung der ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut ist die Durchführung einer Hepatitis-B Schutzimpfung auch vor Aufnahme an unserer Schule verbindlich. Die Kosten für die Impfung werden nicht von der Schule übernommen.